Ein offenes Gespräch über das Honorar ist sowohl für den Mandanten als auch den Anwalt wichtig. Auf keinen Fall sollen Vergütungsmissverständnisse im Verlaufe des Mandats aufttreten.
1. Grundinformation über das Anwaltshonorar in Portugal
Wurde eine Honorarvereinbarung getroffen, richtet sich die Höhe des Honorars nach dieser Vereinbarung. Hinzu kommen die Büroausgaben sowie etwaige Kosten und Gebühren. Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug werden 40 Cents je Km berechnet.
Wurde keine Honorarvereinbarung getroffen, hat der Rechtsanwalt gemäß Art. 100 des Statuts der portugiesischen Anwaltskammer bei der Bestimmung seines Honorars, in der er grundsätzlich frei ist, den Zeitaufwand, die Schwierigkeit, Bedeutung, die Stellung des Mandanten, die Höhe des Streitwertes und das allgemein übliche Honorarniveau zu berücksichtigen. Anwalt und Mandant können bei Meinungsverschiedenheiten die Anwaltskammer um Stellungnahme zur Honorarnote ersuchen; der Anwalt kann allerdings auch unmittelbar eine inzidente gerichtliche Klärung der Angemessenheit herbeiführen, indem er Gebührenklage erhebt.
2. Pauschalhonorar
Ein pauschales Honorar ist in der Regel empfehlenswert. Vor allem der Mandant erwibt dadurch Planungssicherheit. Da wir in der Regel unseren Arbeitsaufwand abschätzen können, sind wir regelmässig bereit, eine pauschale Vergütungsvereinbarung zu treffen. Z.B. bei einem Immobilienverkauf oder Firmengründung ist dies üblich. Bei einer Transaktion (z.B. Grundstückskauf) fällt als Honorar ein bestimmter Prozentsatz an, der von der Höhe der Transaktion abhängt (zwischen 1 und 3 %).
3. Stundenhonorar
Ein Stundenhonorar kann im Einzelfall vereinbart werden. Das gilt insbesondere bei Gerichtsverfahren.
Bei Gerichtsverfahren richten sich die Kosten des Gerichts grundsätzlich nach der Höhe des Streitwertes.
4. Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar, welches also ausschließlich von dem Eintritt eines konkreten Umstandes abhängt, ist nach Artikel 101 des Statuts der portugiesischen Anwaltskammer verboten.
5. Übersetzungen und Beglaubigungen
Übersetzungen Deutsch-Portugiesisch, Portugiesisch-Deutsch, Englisch-Portugiesisch, Portugiesisch-Englisch: Zeile = 50-55 Schriftzeichen inkl. Leerzeichen zwischen den Wörtern): 1.76 EUR pro Zeile.
Anwaltliche Beglaubigungshandlungen, die vor 2006 noch in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Notare fielen, unterliegen folgender gesetzlichen Gebührenordnung: Beglaubigung von Abschriften = 16,81 Euro/Seite (ab der 5 Seite = 2,10 Euro), Feststellung der Richtigkeit von Übersetzungen = 20,17 Euro, Beglaubigung einer Vollmacht mit einem Bevollmächtigten = 31,09 Euro (für jeden weiteren Bevollmächtigten = 10 Euro) usw.