Immobilienrecht
Das portugiesische Immobilienrecht ist der Hauptschwerpunkt der Kanzlei.
Zum Immobilienrecht gehören u.a. folgende Themen:
1. Kaufverträge und Kaufvorverträge (Compra e Venda e Promessa de Compra e Venda)
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie übernehmen wir für Sie die gesamte vertragliche und steuerrechtliche Abwicklung. Bereits bei der Vorbereitung des Kaufs oder Verkaufes einer Immobilie, wenn es um die Finanzierung durch in Portugal ansässige Banken, den Abschluss des Kaufvorvertrages und die vertragliche Beziehung zum Immobilienmakler geht, unterstützen wir Sie.
Da es in der Regel um viel Geld geht, ist die Schaffung von Rechtssicherheit für unsere Mandanten sehr wichtig. Das Immobilienrecht einschließlich der steuerlichen Vorschriften ist innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt. Das portugiesische Recht muss genau beachtet werden, damit im Vorfeld Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden. Insbesondere in Portugal, wo Gerichtsverfahren in der Regel lange andauern, sollte man sich vertraglich so gut wie möglich absichern.
Insbesondere bei größeren Investitionen ist es ratsam überprüfen zu lassen, ob der Erwerb der Immobilie durch eine juristische Person (Gesellschaft) vorteilhafter ist, als durch eine Privatperson. Hier sind insbesondere steuerrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte zu beachten, die eine solche Vorgehensweise attraktiv machen können. Außerdem gibt es Fälle, in denen die Gründung einer Gesellschaft unentbehrlich für die Kreditvergabe oder die Ausweisung des Vorhabens als touristisches Förderungsprojekt (Turismo de Portugal) ist.
2. Steuerrechtliche Fragen beim Grundstückskauf oder -verkauf
Es sind verschiedene Steuern im Immobilienbereich von Bedeutung. Insbesondere die
- Grunderwerbsteuer
- Stempelsteuer
- Grundsteuer
- Veräußerungsgewinnsteuer
sind zu beachten. Vor dem Abschluss eines Grundstücksgeschäfts sollten die steuerrechtlichen Folgen begutachtet werden.
3. Weitere Besonderheiten beim Grundstückskauf oder -verkauf
- Gesetzliche Vorkaufsrechte (Direitos de Preferência)
- Überprüfung und Vornahme der Grundbucheintragungen (Registos)
- Grundsicherheitsrechte, insbesondere Hypotheken (Hipotecas)
- Grunddienstbarkeiten (Usufruto, Servidões)
- Fragen zum Miteigentum (Compropriedade)
- Erbrechtsfragen sowie Familienrechtsfragen beim Grundstückskauf oder –verkauf
- Maklerverträge und damit zusammenhängende Fragen (Mediação Imobiliária)
Das Vertragsrecht spielte eine große Bedeutung in der Anwaltspraxis, da zur Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten ein durchdachtes Vertragswerk wichtig ist.
Zum Vertragsrecht gehören u.a. folgende Themen:
- Kauf- und Kaufvorverträge (Compra e Venda e Promessa de Compra e Venda)
- Schenkungsverträge (Doação)
- Mietverträge (Arrendamento)
- Werkverträge (Empreitada)
- Dienstleistungsverträge (Prestação de Serviços)
- Gesellschaftsverträge (Sociedades)
- Darlehensverträge (Mutuo)
- Tauschverträge (Permuta)
- Leihverträge (Comodato)
- Maklerverträge (Mediação Imobiliária)
- Eheverträge (Convenções Antenupciais)
Im Vertragsrecht spielen das Internationale Privatrecht und das Europarecht eine bedeutende Rolle: Da die Kanzlei überwiegend ausländische Mitbürger in Portugal berät, haben Fragen zum internationalen Privatrecht und Europarecht in der Beratungspraxis eine besondere Stellung eingenommen:
- Kollisionsrecht: Welches staatliche oder einheitliche Recht findet Anwendung bei Sachverhalten mit Auslandsberührungen? (Direito Internacional Privado)
- Internationale Gerichtszuständigkeit: Welches Gericht ist zuständig bei Sachverhalten mit Auslandsberührungen? (Competência Internacional)
- Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen (Pactos atributivos de Jurisdição)
- Europäische Verkehrsfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit (Liberdades Comerciais)
- Europäische Diskriminierungsverbote (Proibição de Discriminação)
Wir stehen Ihnen mit all unserer Erfahrung und unserem Know-How zur Seite.