Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Das Gesellschafts- und Unternehmensrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei. Dazu gehört auch das Insolvenzrecht.

Das Gesellschaftsrecht ist im Geschäftsleben ein besonders wichtiger Bereich, der u.a. zur Haftungsbeschränkung und Geschäftsoptimierung beiträgt.

Wir gründen Ihr Unternehmen innerhalb von 24 Stunden.

Seit April 2011 setzt die Gründung einer portugiesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kein Mindestkapital mehr voraus. 

Wir helfen Ihnen bei der Gründung einer Gesellschaft:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limitada): Die „Limitada“ - oder abgekürzt „Lda.“ – entspricht der deutschen GmbH. Sie ist am weitesten verbreitet und macht einen Anteil von etwa 94 % aller Gesellschaften in Portugal aus. Die „Limitada“ eignet sich hervorragend für kleine und mittlere Betriebe. Nach der neuen Rechtslage ist hierfür kein Mindestkapital mehr erforderlich.
  • Aktiengesellschaften
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Portugal
  • Europäische Gesellschaften
  • „Offshore“-Gesellschaften, d. h. von Gesellschaften, die in einem „Steuerparadies“ gegründet werden. Eine solche Gründung hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern gewährleistet Anonymität. Für die Gründung ist nur ein Gesellschafter erforderlich. Dieser ist Alleininhaber der Gesellschaft und wird nicht im Handelsregister öffentlich eingetragen. Aufgrund unserer guten Zusammenarbeit, insbesondere mit Staaten in der Karibik, ist es uns möglich, eine „Offshore“-Gesellschaft in wenigen Tagen kostengünstig und mit allen Sicherheiten zu gründen. Lassen Sie sich beraten.

Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:

  • Haftung im Gesellschaftsrecht
  • Umwandlung von Gesellschaften, etwa um von den Steuervorteilen bei einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zu profitieren
  • Aufsetzen und Ändern von Gesellschaftsverträgen
  • Körperschaftsteuer (IRC) - beachten Sie hierzu auch unsere Partnerseite zum Steuerrecht
  • Insolvenzrecht - hier können Sie einen Beitrag zum Insolvenzrecht in pdf herunterladen
  • usw.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung betrifft die Gründung von Gesellschaften auf der Inselgruppe Madeira, die zu Portugal gehört. Der Steuersatz beträgt auf dem Madeira-Offshore-Gebiet zu Zeit nur 4 %-5 %. Außerdem profitieren Gesellschaften auf Madeira von dem niedrigen Mehrwertsteuersatz. Wir beraten Sie gerne.

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