Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Das Gesellschafts- und Unternehmensrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei. Dazu gehört auch das Insolvenzrecht.
Das Gesellschaftsrecht ist im Geschäftsleben ein besonders wichtiger Bereich, der u.a. zur Haftungsbeschränkung und Geschäftsoptimierung beiträgt.
Zum Gesellschafts- und Unternehmensrecht gehört insbesondere die Gründung von portugiesischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ("Sociedades por Quotas"; auch "Limitada" genannt).
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Die „Limitada“ - oder abgekürzt „Lda.“ – entspricht der deutschen GmbH. Sie ist am weitesten verbreitet und macht einen Anteil von etwa 94 % aller Gesellschaften in Portugal aus. Die „Limitada“ eignet sich hervorragend für kleine und mittlere Betriebe.
Die „Limitada“ – oder auch „Sociedade Por Quotas“ genannt – eignet sich hervorragend für kleine und mittlere Betriebe, denn ihr Stammkapital beträgt lediglich 5.000,00 EUR. Das Stammkapital einer portugiesischen Aktiengesellschaft (Sociedade Anónima) liegt hingegen bei 50.000,00 EUR. Die Gesellschafter der GmbH besitzen Anteile (Quotas). Diese Anteile werden in der Gesellschaftssatzung festgelegt. Der Anteil darf den Betrag von 100,00 EUR nicht unterschreiten. Anteile können veräußert und vererbt werden. Anteile sind außerdem teilbar, wenn der Gesellschaftsvertrag die Teilung nicht ausschließt. Ferner kann die Gesellschaft eigene Anteile erwerben, soweit der oder die entsprechenden Anteile vollständig einbezahlt sind.
Außerdem besteht unsere Tätigkeit in der
- Gründung von portugiesischen Aktiengesellschaften
- Gründung von Vereinen
- Gründung von Stiftungen
- Gründung von Zweigniederlassungen in Portugal
- Gründung von Europäischen Gesellschaften
- Gründung von „Offshore“-Gesellschaften, d. h. von Gesellschaften, die in einem „Steuerparadies“ gegründet werden. Eine solche Gründung hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern gewährleistet Anonymität. Für die Gründung ist nur ein Gesellschafter erforderlich. Dieser ist Alleininhaber der Gesellschaft und wird nicht im Handelsregister öffentlich eingetragen. Aufgrund unserer guten Zusammenarbeit, insbesondere mit Staaten in der Karibik, ist es uns möglich, eine „Offshore“-Gesellschaft in wenigen Tagen kostengünstig und mit allen Sicherheiten zu gründen. Lassen Sie sich beraten.
Stellen Sie Ihre Fragen zu:
- Haftung im Gesellschaftsrecht (Responsabilidade)
- Umwandlung von Gesellschaften, z.B. Lda. in S.A. etwa um von den Steuervorteilen bei einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zu profitieren (Transformação)
- Modifizierung des Gesellschaftsvertrages, wie Kapitalerhöhung, Sitzwechsel, etc.; all dies kann von die Kanzlei durchgeführt werden; eine notarielle Intervention ist entbehrlich.
- Unternehmensteuer (IRC)
- Insolvenzrecht - Unternehmensinsolvenzen (Processo de Insolvência e Recuperação de Empresas; neue Rechtslage aus 2004) - Auch Privatinsolvenzrecht. (hier können Sie einen Beitrag zum Insolvenzrecht in pdf herunterladen).
Das portugiesische Gesellschaftsrecht wurde 2006 umfassend reformiert. Das wesentliche Ziel des Reformgesetzes 2006 war der Abbau „bürokratischer“ Hindernisse für Gesellschaften und Gesellschafter durch Vereinfachung und Flexibilisierung der Rechtgrundlagen. Derweitgehende Verzicht auf Beurkundungserfordernissem z.B. bei der Gründung von Handelsgesellschaften, bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen, bei der Sitzverlegung oder auch bei Fusionen und Auflösungen der Gesellschaften, ermöglicht nun eine schnellere und effizientere anwaltliche Tätigkeit. Die Reform des Gesellschaftsrechts hat auch für die portugiesische Aktiengesellschaft wesentliche Neuerungen gebracht (lesen Sie dazu den Fachbeitrag von Dr. Alexander Rathenau, Die neue Organisationsverfassung der portugiesischen Aktiengesellschaft, RIW (Recht der Internationalen Wirtschaft) 2006, S. 734-742 - zusammen mit Dr. J. Fedtke, LL.M. -).
Wir stehen Ihnen mit all unserer Erfahrung und unserem Know-How zur Seite.