Forderungseintreibung sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Vollstreckungstitel

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Partnerseite www.inkasso-portugal.de (Inkasso-Dienst der Kanzlei).

Die Eintreibung von Forderungen gegen Schuldnern, die in Portugal ansässig sind oder im Inland über Vermögenswerte verfügen, ist wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.

Die Vollstreckung von ausländischen Titeln (insbesondere von Urteilen, Beschlüssen, wie z.B. Kostenfestsetzungsbeschlüssen und Vergleiche) in Portugal gehört zu unserer ständigen Anwaltspraxis.   

 

Forderungseintreibung

Unsere Leistung besteht darin, ausstehende Forderungen in Portugal im Namen des Mandanten einzuziehen.

Vorgerichtlich

Ihre Forderung wird beim Schuldner durch ein anwaltlichen Mahnschreiben geltend gemacht, in dem er letztmalig zur Zahlung aufgefordert wird. Wir beantworten Einwendungen des Schuldners gegen ihre Forderung und verhandeln gegebenenfalls über Ratenzahlung.

Gerichtliches Mahnverfahren

Bezahlt der Schuldner nicht, gibt es auch in Portugal die Möglichkeit, ein kostengünstiges gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Wir beantragen einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid.

Vertretung vor Gericht

 Sollte sich ihr Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren wehren und gegen den Mahnbescheid Widerspruch, oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, so erhalten Sie von uns eine entsprechende Nachricht. Wir vertreten Sie auch im streitigen Verfahren vor Gericht.

Vollstreckung

Schließlich betreiben wir die Vollstreckung des erwirkten Titels.

 

Durchsetzung von ausländischen Vollstreckungstiteln

Ausländische Vollstreckungstitel können grundsätzlich in Portugal gegen den Beklagten bzw. Antragsgegner vollstreckt werden. Dabei ist eine genaue Kenntnis des Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens von Bedeutung. Das portugiesische Vollstreckungsverfahren ("Processo Executivo") wurde kürzlich umfassend reformiert.

Ein ausländischer Vollstreckungstitel muss mit einem bestimmten Formblatt versehen werden, damit er in Portugal vollstreckt bzw. zunächst für vollstreckbar erklärt werden kann. Innerhalb der EU ist die Vollstreckung in vielen Bereichen durch EG-Verordnungen vereinheitlicht worden. Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnungen ist autonomes portugiesisches Zivilprozessrecht anwendbar. Über die autonomen Regelungen können Sie sich in einem Beitrag von Dr. Rathenau näher infomieren.

 

Wir helfen Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns!