Steuerrecht

Das Steuerrecht ist wesentlicher Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit in Portugal. Es nimmt in fast allen Bereichen (insbesondere im Immobilien-, Gesellschafts- und Erbrecht) eine herausragende Bedeutung ein.

Zum Steuerrecht gehören u.a. folgende Themen:

  • Grunderwerbsteuer (Imposto Municipal sobre as transmissões onerosas sobre imóveis - IMT)
  • Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares - IRS)
  • Veräußerungsgewinnsteuer (als Unterfall der Einkommensteuer)
  • Grundsteuer (Imposto Municipal sobre imóveis)
  • Unternehmenssteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas - IRC)
  • Kraftfahrzeugsteuern (Imposto sobre Veículos Automóveis, seit Juli 2007 in Kraft)
  • Mehrwertsteuer (Imposto sobre o valor Acrescentado - IVA)
  • Stempelsteuer (Imposto do Selo - die älteste Steuer in Portugal von 1660)
  • Doppelsbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland

Bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit kommen steuerrechtliche Fragen auf. Bei einer Beratung werden insbesondere die dem deutschen Recht fremde Aspekte hervorgehoben.

Wir stehen Ihnen mit all unserer Erfahrung und unserem Know-How zur Seite.