Baurecht

Die Beratung im portugiesischen Baurecht ist ebenso ein Schwerpunkt der Kanzlei. Sowohl der Bau von Wohn- und Hotelanlagen als auch von Einkaufzentren und Krankenhäußer wurde von der Kanzlei bereits rechtlich betreut.

Das portugiesischen Baurecht wurde in den letzten Jahren zahlreichen Reformen unterzogen, um das komplexe Rechtsgebiet transparenter und unbürokratischer zu gestalten. Dies ist nur teilweise gelungen. Das Baurecht bleibt ein regelungsträchtiges Rechtsgebiet mit vielen unbestimmten Vorschriften, welche behördliche Willkür fördern. Wir helfen Ihnen sich in diesem Regelungsdschungel zurechtzufinden.

Aus der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsgarantie folgt der Grundsatz der Baufreiheit. Diese Freiheit, die dem Eigentümer eines Grundstücks zusteht, wird durch öffentliche Belange und kollidierende Privatinteressen, insbesondere der Grundstücksnachbarn, eingeschränkt. Deshalb setzt die Errichtung einer baulichen Anlage sowie deren Umgestaltung, Beseitigung und Nutzungsänderung in der Regel ein Genehmigungsverfahren voraus. Wann öffentliche oder private Interessen einer bodenrechtsrelevanten Maßnahme entgegenstehen, entscheidet der Gesetzgeber. Baugenehmigungsbehörde ist in Portugal die jeweilige Câmara Municipal (Gemeinde), in deren Gemeindegebiet das Grundstück liegt.

Bei der Prüfung, ob eine bauliche Maßnahme vorgenommen werden darf, stellen sich zwei Grundfragen:

  • Ist die bauliche Maßnahme überhaupt genehmigungspflichtig, d.h. muss eine Baugenehmigung beantragt werden (Genehmigungsbedürftigkeit)? Nicht alle Baumaßnahmen setzen ein förmliches Genehmigungsverfahren voraus. Diverse Baumaßnahmen sind genehmigungsfrei. Es ist zwischen zwei Verfahrenstypen zu unterscheiden: das Genehmigungsverfahren (licença) und das Voranzeigeverfahren (comunicação prévia).
  • Ist die bauliche Maßnahme genehmigungsfähig d.h. hat das Baugenehmigungsverfahren Erfolg (Genehmigungsfähigkeit)? Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, wenn es im Einklang mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie mit dem sonstigen öffentlichen Recht steht. Besondere Bedeutung kommt den Bebauungs- und Raumordnungsplänen zu. Es ist zwischen drei Ebenen zu unterscheiden: nationaler (Portugal), regionaler (z.B. Algarve) und kommunaler Bereich (z.B. Gemeinde Lagos).

 

Mehr zum Baurecht finden Sie auf unserer Partnerseite zum Immobilienrecht.

 

Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.