Familienrecht
Das Familienrecht wirft insbesondere bei deutsch-portugiesischen Sachverhalten vielfältige Rechtsfragen auf. Das liegt vielfach daran, dass teilweise das Heimatrecht, auch bei Aufenthalt in Portugal, weiterhin Anwendung findet. Daher brauchen Sie einen Experten, der sowohl mit dem ausländischen, als auch mit dem portugiesischen Recht vertraut ist. Durch unsere umfangreichen Kenntnisse im deutschen und portugiesischen Recht, können wir diese Aufgabe kompetent für Sie übernehmen.
Wer in Portugal heiraten möchte, ist bei uns richtig. Wir übernehmen für Sie die gesamte Bürokratie und stehen auch als Dolmetscher bei der Zeremonie zur Verfügung. Die Zeremonie kann an einem beliebigen Ort, z.B. auch am Strand, stattfinden.
Wir unterstützen Sie bei dem Aufsetzen von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen. Dadurch können Sie spätere Konflikte im Falle einer Scheidung vielfach vermeiden.
Wir helfen Ihnen bei der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens. Einvernehmliche Scheidungen werden in Portugal inzwischen vom Standesamt durchgeführt. Deutsche Staatsangehörige können sich in Portugal vor dem Standesamt scheiden lassen - Das ist sehr kostengünstig und in der Regel zügig.
Auch unterstützen wir Sie in Fragen des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs.
Ebenfalls begleiten wir Sie bei Verfahren zur Feststellung und Anfechtung einer Vaterschaft.
Vertrauen Sie in unsere langjährige Erfahrung.
Beratung erteilt die Kanzlei insbesondere auch bei Kindschaftssachen: Sorgerecht, Umgangsrecht, Beziehung von Kindergeld in Portugal und Unterhaltsrecht.