Familienrecht
Das Familienrecht ist vielseitig strukturiert und wirft insbesondere bei deutsch-portugiesischen Sachverhalten bestimmte Rechtsfragen auf.
Zum Familienrecht gehören u.a. folgende Themen:
- Scheidungsrecht (Casamento, Divorcio)
- Fragen zum Güterrecht in Deutsch-Portugiesischen Fällen (Regimes de Bens)
- Eheverträge (Convenções antenupciais)
- Kindschaftsrecht (Filiação)
- Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft (Paternidade)
- Scheidung (Divorcio)
Einvernehmliche Scheidungen werden in Portugal inzwischen vom Standesamt durchgeführt. Deutsche Staatsangehörige können sich in Portugal vor dem Standesamt scheiden lassen - Das ist sehr kostengünstig und in der Regel zügig!
Beratung erteilt die Kanzlei insbesondere auch bei Kindschaftssachen: Sorgerecht, Umgangsrecht, Beziehung von Kindergeld in Portugal und Unterhaltsrecht.
In Portugal gibt es besondere Familiengerichte („Tribunais de Família“). Außerdem befassen sich die Amtsgerichte („Tribunais de Comarca“) mit Rechtssachen in Zusammenhang mit der elterlichen Verantwortung. Generell werden dort während des Scheidungs- oder Trennungsverfahrens Vormundschaftsregelungen zur Ausübung der elterlichen Gewalt, zur Zahlung von Unterhalt und zum Entzug der elterlichen Gewalt getroffen. Ist kein Scheidungsantrag eingereicht worden oder keine strittige Trennung anhängig, so muss zunächst ein formloser Antrag gestellt werden, in dem die Verfahrensbeteiligten bezeichnet, die Fakten beschrieben, ein Antrag formuliert und Beweismittel vorgelegt werden.
Bei einem Vergleich des deutschen und des portugiesischen Ehegüterrechts unterscheiden sich diese hauptsächlich in der Ausgestaltung des gesetzlichen Güterstandes in Hinblick auf die Eigentumslage des Vermögens der Eheleute. Haben beide Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit, findet gem. Art. 53 I C.C. port. deutsches Güterrecht Anwendung. Bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Eheleute kommt es gem. Art. 53 II C.C. port. auf ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Eheschließung an. Das deutsche Recht sieht unterschiedliche güterrechtliche Modelle vor: die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Hierbei stellt die Zugewinngemeinschaft den gesetzlichen Güterstand dar, der maßgeblich ist, soweit die Eheleute keine andere Vereinbarung durch Ehevertrag treffen. Im portugiesischen Ehegüterrecht gibt es ebenfalls eine Gütergemeinschaft (regime de comunhão (geral) de bens) sowie eine Gütertrennung (regime de separação de bens). Gesetzlicher Güterstand nach portugiesischem Recht ist die Errungenschaftsgemeinschaft (regime de comunhão de adquiridos).
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