Erbrecht
Mit dem Erbrecht befassen wir uns alltäglich. Wir beraten Sie umfassend in deutsch-portugiesischen Fällen.
Stellen Sie Ihre Fragen zur Nachlassplanung (Brauche ich ein Testament in Portugal?) und zur Nachlassabwicklung (Wie kann ich einen Erbschein beantragen?)
- Wir erstellen Ihr Testament, dass sowohl in Portugal als auch in anderen europäischen Staaten gültig ist; dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die steuerrechtlichen Aspekte.
- Von Bedeutung ist außerdem, dass in vielen Fällen eine Schenkung an die Kinder oder den Ehegatten vorteilhafter ist, anstatt das Vermögen zu vererben. In Portugal gibt es zur Zeit nämlich keine Schenkungssteuer zwischen nahen Verwandten!
- Wir bereiten Ihren Erbschein in Portugal vor. Sie müssen den Erbschein nicht extra in ihrem Heimatstaat (z.B. Deutschland, Schweiz, Österreich) beantragen. Das Nachlassverfahren wickeln wir für Sie ab.
- Wir kümmern uns um die wirksame Ausschlagung von Erbschaften. Sie müssen nicht extra in ihren Heimatstaat fahren.
Für den Erblasser, der in Portugal Vermögenswerte besitzt, sind folgende Schritte für eine wirksame Nachlassplanung relevant:
- Aufstellung eines Vermögensverzeichnis, der in Portugal belegenen Vermögensverzeichnisse
- Bei Immobilien - Überprüfung des Grundbuches: Prüfung, ob der Erblasser im portugiesischen Grundbuch ordnungsgemäß als Eigentümer eingetragen ist
- Schenkung unter Lebenden?: Da in Portugal zurzeit keine Schenkungsteuer zwischen Ehegatten, faktische Lebensgemeinschaften und nahe Verwandten erhoben wird, stellt sich die Frage, ob nicht bereits zu Lebzeiten des Erblassers eine Übertragung von in Portugal belegenen Vermögenswerten sinnvoll ist.
- Errichtung von Vollmachten für Vertrauenspersonen
- Prüfung der Erbsituation: Sollte ein Testament errrichtet werden?
- Vermächtnis: Bei Nachlassvermögen sowohl in Deutschland als auch in Portugal kann sich für das portugiesische Vermögen ein Vermächtnis empfehlen, d.h. die Zuwendung eines oder mehrerer in Portugal belegene Gegenstände (etwa ein Apartment oder eine Briefmarkensammlung) an eine bestimmte Person unabhängig von der Erbfolge.
Weitere rechtliche Informationen zum Erbrecht erhalten Sie auf unserer Partnerseite zum Immobilienrecht.
Vertrauen Sie in unsere Erfahrung. Lassen Sie sich von uns beraten!