Regelmässig Fachwissen tanken
Die kanzlei-eigenen Informationsblätter wurden 2009 ins Leben gerufen und werden auf dieser Internetseite veröffentlicht. Interessierten lassen wir diese Informationsblätter gerne auf Wunsch auch direkt per Email zukommen.
Außerdem finden Sie hier Antworten auf Leseranfragen der Wochenzeitung Algarve 123, die von der Kanzlei beantwortet wurden (in drei Sprachen: deutsch, englisch und portugiesisch).
Derzeitig als Informationsblätter im Downloadbereich verfügbar:
- 3/2009: Die Gerichtsbarkeit in Portugal
- 4/2009: Gesetzliche Garantie
- 8/2009: Halltbarkeitsdatum
- 9/2009: Geschwindigkeitsradar
- 10/2009: Entschädigung
- 11/2009: GPL
- 12/2009: Schadensersatz
- 13/2009: Mietrecht
- 14/2009: Nacht Bedienung Apotheke
- 15/2009: Gefärliche Hunderassen
- 16/2009: Aufzeichnung von Telefongesprächen
- 17/2009: Arbeitsgesetz
- 18/2009: Güterrecht Portugal
- 20/2009: Brunnen und Bohrlöcher
- 21/2010: Pachtrecht
- 22/2010: EU-Führerschein
- 23/2010: Erbrecht in Portugal
Neue Gesetzgebung 2009 (auch veröffentlicht im Monatsmagazin ESA 01/2009)
Neues Steuer-, Immobilien-, Scheidungs-, Verfahrens- und Gemeinschaftsrecht
1.1.2009: Für das Neue Jahr hat der Gesetzgeber vieles Neues vorgesehen. Die Kanzlei Dr. Rathenau & Kollegen informiert über relevante Neuerungen.
Im Neuen Jahr treten neue Gesetze und zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Sich in der Gesetzesflut zu Recht zu finden, fällt schwer. Der Informationsfluss durch die modernen Kommunikationsmittel funktioniert aber gut. Früher kam es vor, dass die in Lissabon verabschiedeten Gesetzeswerke nach deren Inkrafttreten erst nach Monaten an der Algarve wahrgenommen wurden. Seit 1986 muss Portugal auch auf die Gemeinschaftsgesetzgebung aus Straßburg achten, die dem nationalen Recht sogar vorgeht.
1. Gemeinschaftsrecht. Am 1. Januar 2009 trat ein neues europäisches Verfahren über geringfügige Gerichtsforderungen in Kraft, das für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen gilt, soweit der Streitwert nicht 2.000,00 EUR überschreitet. Diese europäische Verordnung betrifft u.a. Verbraucherstreitigkeiten. Das neue Verfahren bietet dem Antragsteller (z.B. dem Verbraucher) eine zusätzliche Möglichkeit zu den bestehenden klassischen Gerichtsverfahren der portugiesischen Zivilprozessordnung. Das Ziel ist es, einfachere, schnellere und kostengünstigere Lösungen für diese Fälle zu ermöglichen. Im Neuen Jahr treten auch die Verordnungen über das auf vertragliche und außervertragliche anzuwendende Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in Kraft. Der Grundsatz besteht darin, dass das Recht des Staates Anwendung findet, in dessen Hoheitsgebiet der Verkäufer bzw. Dienstleistungserbringer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei unerlaubten Handlungen ist grundsätzlich der Ort des Schadenseintritts maßgeblich. Außerdem ist die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens hervorzuheben, wonach grenzüberschreitende gerichtliche Mahnverfahren zulässig sind.
2. Nationales Verfahrensrecht. Im portugiesischen Verfahrensrecht ist zu erwähnen, dass die Übermittlung von Schriftsätzen bei Gerichtsverfahren über das Internet vorgenommen wird. Das neue Online-Programm heißt CITIUS (vom Latein „zügiger“). Portugal ist damit neben dem beliebten Multibanco-Kartensystem nun auch im Bereich der Gerichtsbarkeit eines der modernsten Länder. Zu zügigeren Gerichtsverfahren wird CITIUS aber kaum beitragen. Es trägt aber entscheidend zum geringeren Papierverbrauch bei.
3. Scheidungsrecht. Die streitige Scheidung bei angeblicher Verletzung ehelicher Pflichten durch einen Ehepartner wurde abgeschafft. Eine Scheidung ist nun bereits möglich, wenn zwar ein Ehepartner ihr nicht zustimmt, aber eine faktischen Ein-Jahres-Trennung vorliegt. Merkwürdig ist, dass unabhängig von dem Güterstand der Eheleute (etwa Gütergemeinschaft) im Falle einer Scheidung für die Zwecke der Vermögensauseinandersetzung so getan wird, als hätten die Parteien während der Ehe im Güterstand der portugiesischen Zugewinngemeinschaft gelebt. Im Bereich des elterlichen Sorgerechts wird festgeschrieben, dass grundsätzlich beiden Elternteilen das Sorge- und Umgangsrecht zusteht. Allerdings wird klargestellt, dass beide Elternteile nur bei „besonders wichtigen“ Fragen gemeinsam handeln müssen.
4. Rechtsanwälte werden Notare. Rechtsanwälte dürfen sich zwar nicht Notare nennen, ihnen werden aber nahezu alle notariellen Handlungsbefugnisse übertragen. Eine Beurkundung eines Kaufvertrages über eine Immobilie wird man in Zukunft auch um 22:00 Uhr in der Anwaltskanzlei beurkunden können. Das führt zu mehr Flexibilität und zu einer größeren Verantwortung der Anwälte. Früher gab es noch drei Instanzen, die die Ordnungsmäßigkeit der Transaktion überprüften: Anwalt-Notar-Grundbuchbeamter. Nun fällt der Notar weg. Den Original-Kaufvertrag, der bisher beim Notar archiviert wurde, erhält der Käufer.
5. Steuerrecht. Der mit der PS-Mehrheit verabschiedete Staatshaushalt 2009 sieht wichtige steuerrechtliche Änderungen vor, die noch in Gesetzesform gegossen werden müssen. Die Steuerbefreiung bei Schenkungen zwischen Verwandten wird beibehalten und zu Gunsten von Personen ausgeweitet, die in faktischer Lebensgemeinschaft leben. Auch wird der Befreiungstatbestand der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Eigenheimen von 85.500,00 auf 89.700,00 EUR erweitert. Es gibt aber auch schlechte Nachrichten. Die Höhe der Grundsteuer wird bei Ruinen verdreifacht. Der Gesetzgeber beabsichtigt, Inhaber von Ruinen dazu zu bringen, diese zu restaurieren. Höchst kritikwürdig ist, dass die Steuern bei der Einfuhr eines Kraftfahrzeuges mit ausländischer Zulassung drastisch steigen werden. Die Steuerermäßigung wegen des Alters des Fahrzeuges wird nicht wie bisher bis zu 80 %, sondern maximal 52 % betragen. Insbesondere die Einfuhr von Dieselfahrzeugen wird teurer. Ein Vergleich des Kraftfahrzeugverbands ANECRA hat ergeben, dass die Einfuhrsteuer bei Dieselfahrzeugen um ca. 22 % und bei Benzinfahrzeugen um ca. 7 % steigen wird. Die Jahressteuer bei neuen Kraftfahrzeugen, die im Jahr 2009 erworben werden, steigt um ca. 12 %.