Arbeitsrecht | Handelsvertreterrecht
A. Arbeitsrecht
In Europa hat keine Rechtsvereinheitlichung im Bereich des Arbeitsrechts stattgefunden. Portugiesisches Arbeitsrecht weicht in einigen wichtigen Punkten vom deutschen Arbeitsrecht ab. Überlassen Sie in diesem wichtigen Bereich Ihres Lebens nichts dem Zufall. Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Sie sind Unternehmer und möchten in Portugal Arbeitskräfte beschäftigen? Oder Sie möchten als Arbeitnehmer in Portugal tätig werden? Stellen Sie bereits vor dem Vertragsschluss die richtigen Weichen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages beraten! Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge oder erstellen Arbeitsverträge, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet sind.
Das ausführlich durch das Gesetz geregelte Arbeitsrecht bietet den Vertragsparteien Rechtssicherheit, aber nur wenn Sie Ihre Rechte kennen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Unsere Beratung umfasst das gesamte Arbeitsrecht und alle Fragen, die im Laufe eines Arbeitsverhältnisses auftreten können.
Dazu gehören folgende Bereiche:
- Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Lohnzuschläge
- Arbeitszeit und Überstunden
Selbständig ist derjenige, der im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und dabei die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen.
Er hat einen Anspruch auf Provision für alle während des Vertragssverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit als Handelsvertreter zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen wurden, die er als Kunde für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.
Hier nehmen Sie mit uns Kontakt auf.