Wussten Sie schon, dass...

  • dass ein "Solicitador" in Portugal hauptsächlich im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig ist? Die portugiesische Rechtsordnung kennt mit dem Advogado und dem Solicitador zwei Berufsbilder, die im weitesten Sinne zu den Anwaltsberufen zu zählen sind. Das klassische anwaltliche Berufsbild ist durch den Advogado besetzt. Trotz der terminologischen Verwandtschaft des Solicitador zum englischen Solicitor ist das Tätigkeitsfeld des „Solicitador“ deutlich enger gefasst als das eines klassischen Anwalts: Der in der Camara dos Solicitadores organisierte Solicitador, der anders als der Advogado über keinen Universitätsabschluss verfügen muss, übernimmt in der Regel vorbereitende Tätigkeiten aus dem – nach deutschem Verständnis – Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Zwangsvollstreckung und bereitet für Mandanten entsprechende Beurkundungen und Zwangsvollstreckungsverfahren vor.
  • die Anwaltszulassung in Portugal einen Anwalt zur Vertretung seiner Mandanten grundsätzlich vor allen Gerichten des Landes berechtigt? Sie ist weder örtlich noch sachlich noch auf bestimmte Instanzen beschränkt. Nur vor dem Obersten Gerichtshof gibt es Einschränkungen.
  • die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts obligatorisch bei Verfahren ist, in denen Berufung eingelegt werden kann?
  • man als Angeklagter in einem Strafverfahren das Recht hat, bei allen Prozesshandlungen von einem Verteidiger unterstützt zu werden?
  • die Gerichtskosten grundsätzlich die unterliegende Partei zu tragen hat, die obsiegende Partei aber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten hat? Auch die Partei die den Prozess gewinnt, bleibt auf ihren Rechtsanwaltskosten in der Regel sitzen. Es gibt also keine Kostenerstattung, wie in Deutschland. Allerdings steht Portugal mit dieser Regelung nicht alleine da. Nach dem US-amerikanischen Verfahrensrecht grundsätzlich geltenden american rule hat jede Partei ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen. Der Kläger selbst kann in den vereinigten Staaten allerdings das Kostenrisiko durch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars verringern. Ein solches ersetzt oder ergänzt den Honoraranspruch des Anwalts durch Beteiligung an der zugesprochenen Summe. Der Anwalt finanziert in den USA somit die Klage in der Regel mit. Die Rechtslage in Portugal ist rechtspolitisch und auch verfassungsrechtlich bedenklich, da die obsiegende Partei bereits nach dem gesunden Rechtsverstand einen Kostenerstattungsanspruch haben sollte. Auch sind Erfolgshonorare in Portugal verboten. Die Anwaltskosten stellen nämlich einen Verzugsschaden dar, der nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen vom Schuldner zu ersetzen ist. Eine Ausnahme davon besteht nur dann, wenn die Klage vom Schuldner bzw. vom Beklagten nicht veranlasst wurde, das heißt die Klage nicht geboten war. Ähnlich wie in Deutschland muss in Portugal die unterliegende Partei aber die Prozesskosten zahlen.
  • auch in Portugal System der Prozesskostenhilfe existiert?
  • es in Portugal die Institution eines vereidigten Übersetzers nicht gibt?
  • dass die nächsten Familienangehörigen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind?
  • es in Portugal den Beruf des Steuerberaters, so wie wir ihn in Deutschland kennen, nicht gibt? Vielmehr gibt es Buchhalter (Técnico Oficial de Contas) und Wirtschaftsprüfer (Revisor Oficial de Contas).

 

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