Kauf einer Immobilie in Portugal - Ablauf und Steuern

Wir helfen Ihnen beim Kauf einer Immobilie auf dem portugiesischen Festland und den Inselgruppen Madeira und Azoren

Welche Steuern zahle ich beim Kauf? Hier geht es zum Steuerrechner:
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Kauf einer Immobilie

Spätestens sobald Sie sich zum Kauf einer Immobilie entschieden haben, beginnt unsere Tätigkeit.
Wir treten sodann mit dem Immobilienmakler bzw. Verkäufer in Verbindung.

Die Beratung, Gestaltung der Verträge, Beurkundung, Kaufpreisabwicklung, Grundbuchregistrierung, der Abschluss der Versorgerverträge (Wasser, Strom, etc.) und Versicherungsverträge obliegt uns Rechtsanwälten.

Beim Kauf einer Immobilie übernehmen wir für Sie demnach die gesamte Abwicklung.
Wir betreuen Ihr Geschäft von Anfang bis Ende.
Sie müssen dafür nicht vor Ort sein, da wir auf der Basis einer Vollmacht handeln.

Die Kaufpreiszahlung wird über unser Treuhandkonto abgewickelt.

Unsere Tätigkeit kann in 6 Phasen unterteilt werden:

Immobilien in Portugal - Leitfaden für den Immobilienkauf in Portugal.
Gerne senden wir Ihnen die Broschüre zu.
Fordern Sie ein Exemplar bei uns an.
Phase 1: Beratung
Die Beratung im Vorfeld des Immobilienkaufes umfasst u.a. folgende Fragestellungen:
  • Welche Kaufnebenkosten entstehen?
  • Welche steuerlichen Folgen hat der Kauf?
  • Wie hoch wird die jährliche Grundsteuer sein?
  • Wer sollte die Immobilie kaufen (beide Ehegatten, die Kinder, eine Gesellschaft)?
  • Finanziert eine portugiesische Bank den Kauf?
  • Wie lautet der zeitliche Ablauf des Kaufes?
  • Wer zahlt die Maklerprovision?
  • Wann und wie erfolgt die Zahlung des Kaufpreises?
  • Ist die Immobilie lastenfrei?
  • Hat der Verkäufer Schulden und können diese auf mich übergehen?
  • Bei unbebauten Grundstücken: Ist das Grundstück bebaubar?
  • Bei Änderungswünschen: Darf ein drittes Schlafzimmer angebaut werden?
  • Bei Wohnungseigentum: Wie hoch sind die Wohnnebenkosten?
  • Bei Gesellschaften: Kaufe ich die Immobilie oder die Anteile an der Gesellschaft?
  • Kann der bauliche Zustand der Immobilie begutachtet werden?
  • Sind alle Gebäude auf dem Grundstück baurechtlich legal?
  • Bestehen Vorkaufsrechte?
  • Sind die amtlichen Unterlagen der Immobilie vollständig und fehlerfrei?
  • Wer ist Eigentümer der Immobilie?
  • Wann gehen das Eigentum und die Schlüsselgewalt auf mich über?
  • Wann erfolgt die Grundbuchregistrierung?
  • Wie sollte der Kaufpreis zwischen Immobilie und Hausrat aufgeteilt werden?
  • Ist der Abschluss eines Kaufvorvertrages ratsam? Mit welchem Inhalt?
  • Muss ich ein Bankkonto in Portugal eröffnen?
  • Kann ich die Immobilie nach dem Kauf an Touristen vermieten?
Phase 2: Gestaltung der Verträge

Diese Phase umfasst die zweisprachige Erstellung der Verträge. In der Regel wird ein Kaufvorvertrag abgeschlossen. In diesem Kaufvorvertrag wird vereinbart, bis wann der sog. Kaufendvertrag beurkundet wird. Dem Kaufvorvertrag kommt in Portugal die gleiche Bedeutung zu wie dem Kaufvertrag in Deutschland.

Phase 3: Beurkundung

Vor der Beurkundung des Kaufendvertrages entrichten wir für Sie über unser Treuhandkonto die Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer. Nutzen Sie unseren Steuerrechner für die Berechnung der Erwerbsteuern.

Phase 4: Grundbuchregistrierung
Unverzüglich nach der Beurkundung des Kaufvertrages, mit dem das Eigentum auf Sie übergegangen ist, nehmen wir die Grundbuchregistrierung vor. Dadurch wird Ihre Rechtsposition abgesichert. Sie erhalten sodann den neuen Grundbuchauszug.
Phase 5: Abschluss der Versorgerverträge und Versicherungsverträge

Nach dem Kauf schließen wir bestehende Versoergerverträge ab. Darunter fällt die Wasser-, Strom- und Gasversorgung. Auf Wunsch richten wir über Ihr Bankkonto entsprechende Einzugsermächtigungen ein. Gerne holen wir für Sie ein Angebot für eine Versicherung der Immobilie (mit oder ohne Hausrat) ein. Ratsam ist, dass auch Schäden infolge von Erdbeben versichert werden.

Phase 6: Einholung der Vermietungslizenz
Sollten Sie Ihre Immobilie an Touristen vermieten wollen, beantragen wir für Sie die sog. Vermietungslizenz und beraten Sie zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Weitere Tätigkeiten:

– Sollten Sie ein Haus neu errichten oder vergrößern wollen, unterstützen wir Sie im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und erstellen den zweisprachigen Werkvertrag;

– Sollten Sie einem Makler einen Suchauftrag geben wollen, überprüfen wir den Maklervertrag;

– Sollten Sie einen Bankkredit von einer portugiesischen Bank in Anspruch nehmen wollen, überprüfen wir den Darlehens- und Hypothekenvertrag;

– Sollten Sie nicht die Immobilie als solche, sondern die Anteile an der Gesellschaft erwerben wollen, welche die Immobilie hält (sog. Share-Deal), nehmen wir die sog. Due Dilligence vor;

– Sollten Sie die Immobilie durch eine ausländische Gesellschaft kaufen wollen, nehmen wir die steuerliche Registrierung der Gesellschaft in Portugal vor;

– Sollten Sie eine Gesellschaft in Portugal oder im Ausland (z.B. Delaware, USA) für den Immobilienkauf gründen wollen, gründen wir die Gesellschaft für Sie.

Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.

Berechnung der Erwerbsteuern beim Kauf einer Immobilie in Portugal

Die Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer werden auf der Basis des Kaufpreises oder des Steuerwertes der Immobilie berechnet,
je nachdem welcher Wert höher ist.

*Angaben ohne Gewähr. Die zu Grunde liegenden Besteuerungstabellen finden Sie hier.

Für eine verbindliche Berechnung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wir helfen gerne mit unserer Erfahrung.

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